Warum wurde die neue Replay-Werbung eingeführt?
30 bis 40 Prozent aller TV-Inhalte in der Schweiz werden zeitversetzt konsumiert – mit steigender Tendenz. Da Zuschauer dabei klassische Werbespots überspulen können, verlieren TV-Sender zunehmend Werbeeinnahmen. Die Branche hat darauf mit neuen, kurzen Werbeformaten reagiert, die gezielt im Replay eingeblendet werden.
Was ist GT12?
Die rechtliche Grundlage bildet die Branchenvereinbarung GT12 (Gemeinsamer Tarif 12), die im Juni 2020 zwischen Verbreitungsverbänden (Suissedigital, Swissstream) und Verwertungsgesellschaften – darunter ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM – ausgehandelt wurde. Sie regelt, unter welchen Bedingungen Replay-TV angeboten werden darf.
Die drei Werbeformate
| Format | Wann erscheint es? |
|---|---|
| Start-Ad | Kurz vor dem Start einer zeitversetzt abgerufenen Sendung |
| Fast-Forward-Ad | Beim Vorspulen durch einen Werbeblock |
| Pause-Ad | Statisches Banner beim Drücken der Pausentaste |
Aktuelle Änderungen
Zwei Start-Ads ab April 2026: Beim Start einer zeitversetzt abgerufenen Sendung werden neu zwei Start-Ads statt einer eingeblendet.
SRG-Sender neu dabei (ab 30. März 2026): Replay-Werbung gilt jetzt auch für SRF 1 HD, SRF zwei HD, SRF Info HD, RTS 1 HD, RTS 2 HD, RSI LA 1 HD und RSI LA 2 HD.
| Zeitpunkt | Änderung |
|---|---|
| Oktober 2022 | Replay-Ads auf privaten GT12-Sendern |
| 30. März 2026 | SRG-Sender starten Replay-Werbung |
| April 2026 | Zwei Start-Ads statt einer bei allen GT12-Sendern |
Replay-Werbung überspringen
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